Abschliessend hält der Rekurrent fest, dass, falls den Rechtsbegehren nicht gefolgt werde, man um eine Anhörung ersuche. 7. Das Kantonale Steueramt lässt sich am 27. April 2012 vernehmen. Es schliesst auf kostenfällige Abweisung des Rekurses. Mit Eingabe vom 21. Juni 2012 repliziert der Steuerpflichtige. Ergänzend zur bisherigen Eingabe merkt er an, dass die Parteien mit der Vertragsversion 2009 gegenüber jener von 2007 keinen Bedarf sahen, eine materielle Änderung herbeizuführen. Selbst am ursprünglichen Vertragszweck von 2000 sollte nichts angepasst werden. Die Änderung von Art. 16 des Vertrages sei nur auf Forderung der Steuerbehörden vorgenommen worden.