Der Wert pro Aktie belaufe sich demnach auf CHF 12‘532. Folglich sei von einem steuerbaren Betrag von total CHF 69‘446.65 auszugehen. Die Schenkungssteuer belaufe sich somit auf total CHF 15‘758.55. Dem Einsprechenden wurde hierzu das rechtliche Gehör bis 28. Oktober 2011 gewährt. Mit Eingabe vom 24. November 2011 äusserte sich der Einsprechende innert erstreckter Frist. Im Wesentlichen stellt er dabei den Schenkungstatbestand in Abrede. Es fehle insbesondere an einer (Teil-)Unentgeltlichkeit, da die Gründungskollektivgesellschaft von den Angehörigen des Managements imperativ erwarte, dass sie ihr qualifiziertes Wissen den Aktiengesellschaften gegen Entgelt zur Verfügung stellen würden.