Mit Schenkungssteuerveranlagung vom 21. Mai 2010 berichtigte das Kantonale Steueramt gegenüber dem Steuerpflichtigen - im Sinne einer Berichtigung von Rechnungsfehlern - die ursprünglich am 12. Januar 2010 veranlagte Schenkungssteuer. Statt einer Schenkungssteuer von CHF 708 legte das Kantonale Steueramt die Schenkungssteuer neu auf CHF 66‘983.80 fest. Dies ausgehend von einem aus dem Kollektivgesellschaftsvertrag abgeleiteten Aktienanteil von 3,33% an der B., ausmachend einen steuerbaren Betrag von CHF 225‘639.35. Das Datum der Schenkung wurde auf Dezember 2007 festgelegt.