Die Berücksichtigung der Praxis zum Steueraufschub bei der Besteuerung von Grundstückgewinnen (Ersatzbeschaffung von selbst genutztem Wohneigentum) ist deshalb angezeigt und naheliegend. 6.1 Die oberwähnte Praxis zum Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer hat folglich auch Antwort zu geben darauf, inwieweit eine steuerfreie Handänderung beim Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zum Tragen kommen kann, wenn im Haushalt - wie vorliegend - noch die Eltern bzw. Partnereltern wohnen und die Liegenschaft zudem über einen zweiten (separaten) Eingang betreten und genutzt werden kann.