Es sei begriffsimmanent, dass ein Mehrgenerationenhaus mindestens zwei separate Wohneinheiten aufweise; ebenso erzeige der Grundrissplan der Liegenschaft, dass im Untergeschoss eine separate Wohnung bestehe, welche das selbständige Führen eines weiteren Haushaltes zulasse. So verfüge die Einliegerwohnung über eine Küche, ein Bad, ein Wohnzimmer sowie über einen eigenen Schlafraum mit integrierter Toilette und Dusche. Zudem sei die Einliegerwohnung unabhängig von der anderen Wohnung durch einen separaten Eingang zugänglich.