Unter Verweis auf die in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 angenommene Volksinitiative „Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien Handänderung von selbst genutztem Wohneigentum“ wird in der Rekursschrift darauf verwiesen, dass auch in den offiziellen Mitteilungen zur Volksabstimmung davon ausgegangen worden sei, das dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz von der Handänderungssteuer zu befreien. Ausgeschlossen von der Steuerbefreiung sollten demnach nur Ferienwohnungen oder Liegenschaften sein, die nur vorübergehend oder nur teilweise bewohnt würden (Mehrfamilienhäuser; Geschäftshaus mit Wohnung).