die sich im Untergeschoss befindende Einliegerwohnung weise 2 Zimmer mit einer Fläche von 52 m2 auf. Unter Verweis auf die in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 angenommene Volksinitiative „Willkommen im Kanton Solothurn - Ja zur steuerfreien Handänderung von selbst genutztem Wohneigentum“ wird in der Rekursschrift darauf verwiesen, dass auch in den offiziellen Mitteilungen zur Volksabstimmung davon ausgegangen worden sei, das dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz von der Handänderungssteuer zu befreien.