Auch die durch die Steuerpflichtigen eingereichten Planunterlagen würden klar aufzeigen, dass das fragliche Wohnhaus mindestens zwei selbständige Wohnungen mit separaten Eingängen umfasse. So beinhalte das Untergeschoss (1-Zimmerwohnung und Gästezimmer) mit besonderem Zugang über eine Treppe (Nordseite) und einen anschliessenden Vorplatz mit Windfang (nordwestlich) eine Küche sowie Dusche/WC und ein Badezimmer. Die Wohnung im Erdgeschoss mit mehreren Zimmern sowie Werkstatt, Wasch-, und Abstellräumen etc. könne über den Haupteingang (ebenerdig/nordöstlich) betreten werden. Diese Wohnung verfüge ebenfalls über ein Badezimmer mit Dusche und ein separates WC.