Eine bürgerfreundliche Auslegung des Gesetzes sei schon deshalb angebracht, weil die zur Gesetzesänderung führende Volksinitiative „Willkommen im Kanton Solothurn“ - Ja zur steuerfreien Handänderung von selbst genutztem Wohneigentum“ entgegen der Empfehlung von Kantonsrat und Regierung vom Volk angenommen worden sei. So könne vorliegend, wenn nicht bereits die ganze Handänderungssteuer aufgehoben werde, höchstens eine anteilsmässige Besteuerung (und zwar maximal auf dem Wert des 1-Zimmer-Studios) vorgenommen werden.