Nutzen und Gefahr gingen am Tage der Beurkundung auf die Kaufspartei über. Gleichentags stellten die Käufer mittels Formularantrags das „Gesuch um steuerfreie Handänderung für dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum“. 2. Mit Rechnung Nr. 12345678 vom … 2011 stellten die Zentralen Dienste der Amt-schreibereien den Käufern die Gebühren und Auslagen in Rechnung; dabei wurde der Kaufspartei eine Handänderungssteuer von Fr. 34'100.00 (berechnet zum Satz von 2,2% des verurkundeten Erwerbspreises) in Rechnung gestellt.