Das Schätzungsprotokoll sei von Herrn C. vom Kantonalen Steueramt visiert worden. Aus dem Protokoll für die Ermittlung der Liegenschaftenverkehrswerte vom 7. November 2006 ist neben der Unterschrift des Inventurbeamten denn auch ein Visum erkennbar. Es stellt sich damit die Frage, ob der mit Schreiben vom 9. November 2006 mitgeteilte Schätzungswert von total Fr. 355'000.-- für die Veranlagung von Nachlasstaxe und Erbschaftssteuer gegenüber der Rekurrentin verbindlich ist. Die Veranlagungsbehörde geht davon aus, dass die damalige Auskunft zu tief und damit unrichtig gewesen sei, weshalb die Schätzung auf Fr. 400'000.-- erhöht worden sei.