Im Übrigen sei auch unklar, ob das Inventuramt der Stadt Solothurn als für die Auskunft zuständig erachtet werden könne. 5.2 Das Inventuramt der Stadt Solothurn hat kurz nach dem Tod der Erblasserin den Wert der Eigentumswohnung mit Einstellhalle in Solothurn geschätzt. Der dabei ermittelte Wert von total Fr. 355'000.-- wurde vom Inventuramt mit Schreiben vom 9. November 2006 dem Rechtsvertreter der Rekurrentin mitgeteilt. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass das Kantonale Steueramt der Verkehrswertschätzung zugestimmt habe. Das Schätzungsprotokoll sei von Herrn C. vom Kantonalen Steueramt visiert worden.