Damit habe die Steuerverwaltung insbesondere gegen das Legalitätsprinzip verstossen. 5.1 Aus den Akten ergibt sich, dass das Inventuramt Solothurn im Zusammenhang mit dem Nachlass von Frau Y. sel. die Eigentumswohnung in Solothurn mit Fr. 325'000.-- und den Einstellhallenplatz mit Fr. 30'000.--, total Fr. 355'000.-- geschätzt hatte. Zur Berechnung von Nachlasstaxe und Erbschaftssteuern erhöhte das Steueramt diesen Wert dann aber auf Fr. 400'000.--. Zur Begründung hielt die Steuerverwaltung fest, dass die Erblasserin das Grundstück bereits im Jahre 2000 für Fr. 480'000.-- gekauft habe. Zudem habe sich der Katasterwert in der Zeit zwischen Kauf und Tod erhöht.