SGNEB.2010.5 vom 2. Mai 2011 Sachverhalt 1. Die am … 2006 verstorbene Frau Y. sel. (letzter Wohnsitz: A.) hatte mit Frau X. (Rekurrentin) am 4. Februar 2005 einen Erbvertrag abgeschlossen. Danach setzte Frau Y. sel. die Rekurrentin als Alleinerbin für ihren gesamten Nachlass ein. Davon ausgenommen war der Überrest, der ihr aus der Erbschaft des verstorbenen Herrn Z. noch verblieben war und der gemäss dem vorgenannten Erbvertrag als Vermächtnis der Rekurrentin zugewendet war (nach Ausrichtung der mit dem Tod von Frau Y. sel. fällig gewordenen Vermögenswerte und Barbeträge gemäss Testament von Herrn Z.).