Die Amtschreiberei hat somit keinerlei Berechtigung, diesbezüglich vertrauensbegründende Auskünfte zu erteilen. Aus der Tatsache, dass das Steueramt den Brief in Kopie erhalten hat, und dazu offenbar geschwiegen hat, kann selbstverständlich kein Einverständnis abgeleitet werden, wie auch nicht aus der Tatsache, dass nach Ansicht von Notar Kofmel die ratenweise Schenkung „auch seitens der Steuerbehörden völlig unbestritten“ war. Das einzige Schreiben des Steueramtes zu diesem Thema datiert vom 16. Oktober 2003 und befasst sich hauptsächlich mit dem Verkehrswert der Liegenschaft. Zum Thema Schenkung wird darin lediglich Folgendes ausgeführt: