„Ich kann Ihnen auch noch bestätigen, dass das Problem mit der Schenkungssteuer legal „umgangen“ werden könnte, wenn Ihre Frau ihrem Bruder oder auch den beiden Neffen pro Jahr den Freibetrag von ca. Fr. 14'000.-- schenkungsweise erlässt. Ein Erlass ist aber nicht zum Voraus für den ganzen Betrag möglich, sondern müsste jedes Jahr neu gewährt werden.“. Der heute nicht mehr im staatlichen Dienst stehende Notar hat diese Aussage zu Handen des Vertreters nochmals bekräftigt, indem er am 18. Juni 2010 schrieb: „Die Möglichkeit, pro Jahr den Freibetrag in Abzug zu bringen, war damals unter den Amtschreibereien und auch seitens der Steuerbehörden völlig unbestritten.“