Im Übrigen kann die Steuerersparnis - würde denn die jährliche Schenkung akzeptiert - ohne Weiteres als erheblich bezeichnet werden. Die Schenkungssteuer für eine Schenkung von Fr. 225'000.-- würde mit Fr. 40'692.10 zu Buche schlagen (Schenkung von je 112'500.-- an die beiden Neffen, abzüglich des im Jahre 2004 geltenden Schenkungsfreibetrages von Fr. 13'100.--, besteuert in der Klasse 4). Andernfalls, d.h. wenn die Veranlagungsbehörde die jährlichen Teilschenkungen akzeptiert hätte, wären gar keine Steuern angefallen.