„Die Übertragung der Hälfte des Ihrer Ehefrau gehörenden Anteils löst auf jeden Fall Schenkungssteuern aus. Diese Steuer ist aber wesentlich tiefer, wenn die Überschreibung zuerst auf Ihren Schwager erfolgt und dieser danach seinen beiden Söhnen die ganze Liegenschaft abtritt“. Zwischen den Beteiligten herrschte damals also Übereinstimmung, dass der Kaufbetrag den beiden Neffen erlassen, mithin geschenkt werden sollte. Man war nur noch auf der Suche, wie dies möglichst steuergünstig bewerkstelligt werden sollte.