Er gilt bereits als erbracht, wenn kein anderes Motiv als dasjenige einer Steuerersparnis erkennbar ist (für viele: STE 1996 A 12 Nr. 6 und ASA 55 S. 134 f.). 4.3 Das Ehepaar Z.-X. verfolgte offensichtlich von Anfang an die Absicht, ihren Neffen die gewährten Darlehen zu erlassen - die Ausführungen des Notars der Amtschreiberei vom 7. November 2003 zum Thema Schenkungssteuer lassen keine anderen Schlüsse zu, sind sie doch ganz offensichtlich eine Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage. So wurde damals Folgendes ausgeführt: „Die Übertragung der Hälfte des Ihrer Ehefrau gehörenden Anteils löst auf jeden Fall Schenkungssteuern aus.