Im Gegenteil: Der Präsident der Spezialkommission hat dazu ausgeführt: „Die zweite Frage [die Frage nach Ertrag und Aufwand für die Schenkungssteuer] ist in der Kommission lange diskutiert worden, wobei wir zum Schluss kamen, dass bei der Ausgestaltung der Schenkungssteuer insbesondere darauf geachtet werden solle, den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Deshalb auch der Freibetrag von [damals] Fr. 10'000.-- pro Jahr.“ Ganz offensichtlich sollte der Freibetrag dazu dienen nur diejenigen Schenkungen zu veranlagen, die einen genügenden Ertrag generierten, um den kantonalen Aufwand zu decken.