Entgegen der Ansicht des Vertreters der Rekurrenten ist nicht erstellt, dass der Kantonsrat 1985 bei der Einführung der Schenkungssteuer beabsichtigte, jährliche Schenkungen in Höhe des Steuerfreibetrages zuzulassen. In der besagten Beratung ging es - wie die Vorinstanz richtig erkannt hat - nicht um ratenweise Schenkungen, sondern in grundsätzlicher Art und Weise um die Frage, ob überhaupt eine Schenkungssteuer eingeführt werden solle und um die Ausgestaltung derselben. Es findet sich keine Absichtserklärung des Kantonsrates, die Steuerpflichtigen durch ratenweise Schenkungen in Höhe des Freibetrages zu privilegieren. Im Gegenteil: Der Präsident der Spezialkommission hat dazu ausgeführt: