dieser Betrag gilt jedoch erst seit 1. Januar 2006 - in den Jahren 2004 und 2005 konnten lediglich Fr. 13'100.-- abgezogen werden. 3. Zunächst ist festzuhalten, dass sich der Gesetzestext in keiner Art und Weise zu der Frage äussert, wie ein alljährlich wiederkehrender Erlass eines Betrages zu behandeln ist. Entgegen der Ansicht des Vertreters der Rekurrenten ist nicht erstellt, dass der Kantonsrat 1985 bei der Einführung der Schenkungssteuer beabsichtigte, jährliche Schenkungen in Höhe des Steuerfreibetrages zuzulassen.