Zudem sei damals auf den Amtschreibereien und bei den Steuerbehörden völlig unbestritten gewesen, dass die Möglichkeit bestehe, einen jährlichen Steuererlass zu gewähren. Im Übrigen sei aufgrund von Gesetzeswortlaut und Gesetzesmaterialien erstellt, dass der Gesetzgeber eine legale Möglichkeit zur Steuervermeidung habe schaffen wollen (und auch geschaffen habe). Schliesslich sei auch falsch, dass Fr. 40'692.10 eingespart worden seien - dieser Betrag basiere auf der Annahme, dass Fr. 225'000.-- geschenkt wurden, die Kaufpreisrestanz betrage zur Zeit aber noch Fr. 95'000.--. Erwägungen