Es liege eindeutig ein Steuerumgehung vor, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt seien. Unter anderem würde das gewählte Vorgehen eine Steuerersparnis von Fr. 40'692.10 nach sich ziehen. Daraufhin meldete sich der Vertreter der Rekurrenten am 7. Juli 2010 nochmals zu Wort. Die Behauptung, das Steueramt habe den Sachverhalt nie für zulässig erklärt sei nicht richtig. Zudem sei damals auf den Amtschreibereien und bei den Steuerbehörden völlig unbestritten gewesen, dass die Möglichkeit bestehe, einen jährlichen Steuererlass zu gewähren.