Begründet wurde dies folgendermassen: Für steuerrechtliche Auskünfte sei nur das Kantonale Steueramt zuständig und dieses habe in einem Schreiben lediglich aufgezeigt, wie die steuerlichen Folgen aussehen würden, wenn die Tante D. Z.-X. ihren Miteigentumsanteil an der Liegenschaft an C. X. (ihrem Bruder und Vater der Käufer) schenken würde und dieser dann zu einem späteren Zeitpunkt die Liegenschaft an seine beiden Söhne übertragen würde. Die Rekurrenten könnten sich auf keinen Fall auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen. Es liege eindeutig ein Steuerumgehung vor, da alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt seien.