In den Folgejahren machten D. Z.-X. und ihr Mann den Neffen jährlich eine Schenkung von Fr. 13'000.--. Mit Veranlagung vom 10. Juli 2009 stellte die Veranlagungsbehörde A. X. und B. X. je eine Schenkungssteuer von Fr. 20'346.05 in Rechnung. Dagegen erhoben ihre Tante D. Z.-X. und ihr Ehmann namens ihrer Neffen Einsprache mit dem Hinweis, sie hätten die Liegenschaft verkauft und nicht geschenkt. Die beiden Erwerbenden seien ihnen noch einen Betrag von Fr. 225'000.-- schuldig. Von diesem Betrag hätten sie jährlich einen Betrag von Fr. 13'000.-- steuerfrei erlassen - das sei ihnen von der Amtschreiberei so empfohlen worden.