Die Rekurrentin war demnach nicht frei darin zu entscheiden, was mit dem ererbten Notariatsbüro geschehen sollte. Gerade diese Entscheidungsfreiheit ist jedoch ein Charakteristikum der vorstehend aufgeführten (nicht als Passiven anerkannten) Aufwendungen, welche der Veränderung des ererbten Vermögens dienen. Es wäre deshalb stossend, wenn der Rekurrentin nicht gestattet würde, diese - erzwungenen - Ausgaben bei den Passiven zu führen. Die Liquidationskosten in Höhe von Fr. 62'964.85 sind somit von den Aktiven abzuziehen. Steuergericht, Urteil vom 17. August 2009