Vorgeschrieben ist, dass im Falle einer Löschung des Notars aus dem Notariatsregister, das Büro sofort zu schliessen ist oder ein Büronachfolger die Geschäfte übernimmt. Wird kein neuer Notar bezeichnet, wird von der Aufsichtsbehörde ein Notar oder eine Notarin bestimmt, welcher - gegen Gebühr - die laufenden Geschäfte zu übernehmen hat (vgl. Berner Notariatsgesetz vom 22. November 2005). Die Rekurrentin war demnach nicht frei darin zu entscheiden, was mit dem ererbten Notariatsbüro geschehen sollte.