Grundsätzlich gehören demnach die Kosten einer Büro-Liquidation nicht unter den Titel Todesfallkosten. Allerdings besteht vorliegend die aussergewöhnliche Situation, dass sich die Rekurrentin durch gesetzliche Vorgaben dadurch veranlasst sah, eine Auflösung des Notariatsbüros anzustreben oder dieses an einen neuen Notar zu übergeben. Vorgeschrieben ist, dass im Falle einer Löschung des Notars aus dem Notariatsregister, das Büro sofort zu schliessen ist oder ein Büronachfolger die Geschäfte übernimmt.