3.2 Ursprünglich waren die (vermuteten) Kosten für die Liquidation des Notariatsbüros des Erblassers vom zuständigen Notar mit einer Rückstellung bei den Passiven berücksichtigt worden. Nun, nach Abschluss der Büroauflösung, sind dafür Kosten in Höhe von Fr.62'964.85 ausgewiesen, welche von der Vorinstanz nicht als Passiven anerkannt werden, hingegen aber von der Steuerverwaltung des Kantons Bern. Für die Bewertung der Aktiven und Passiven ist der Zeitpunkt massgebend, in dem der Erbgang eröffnet wird (§ 219 und § 226 StG). Gemäss § 220 (i.V.m. § 227) StG werden die Aktiven zum Verkehrswert bewertet. Gemäss § 221 (i.V.m.