Kann der Kostenanteil des Verursachers z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit nicht von diesem selbst übernommen werden, kommt der Kanton für dessen Anteil auf - zu diesem Zweck wurde ein Altlastenfonds eingerichtet. Vor diesem Hintergrund zeigt es sich, dass der Inhaber der Eigentumswohnung entgegen seiner Angaben wegen der Eintragung des (Strassen-)Grundstücks nicht mit hohen Kosten zu rechnen hat. Dass die Rekurrentin trotz dieser Umstände bereit war, Fr. 15'000.-- zurückzubezahlen, muss deshalb als Handlung gewertet werden, welche keinen Einfluss auf den Verkehrswert hat.