Allenfalls habe er auch Kosten für eine Untersuchung zu tragen. Zunächst einmal ist wichtig festzustellen, dass - wie von der Vorinstanz treffend ausgeführt - das Mehrfamilienhaus, in dem die 2-Zimmer-Wohnung liegt - nicht im Verdachtsflächenkataster eingetragen ist. Eingetragen ist allein die Zufahrtsstrassen-Parzelle, an der das Mehrfamilienhaus mit einem Anteil von 1/17 beteiligt ist. Die betreffende 2-Zimmerwohnung ist am Mehrfamilienhaus mit 115/1000 beteiligt. Ob und wann eine Untersuchung der Strassenparzelle erfolgt und ob die Strassenparzelle überhaupt belastet ist, ist zum heutigen Zeitpunkt aber völlig offen.