Die Vorinstanz ist davon ausgegangen, dass die vom neuen Eigentümer der Eigentumswohnung bezahlten Fr. 215'000.-- diesem Wert entsprechen würden. Aus den Akten ist ersichtlich, dass sich dieser neue Eigentümer nach Abwicklung des Kaufvertrages an die Rekurrentin gewandt hatte um von ihr Fr. 15'000.-- zu fordern, weil er erfahren habe, dass das von ihm erworbene Grundstück im Kataster der belasteten Standorte eingetragen sei. Angeblich befürchtete er für Sanierungskosten zur Verantwortung gezogen zu werden. Allenfalls habe er auch Kosten für eine Untersuchung zu tragen.