Anderes gesagt: es muss festgestellt werden, wie hoch die Beträge sind, auf denen die Nachlasstaxe und die Erbschaftssteuer zu erheben sind. Dabei zeigt es sich, dass 2 Themenkreise streitig sind: die Bezahlung von Fr. 15'000.-- an den Käufer der ererbten Eigentumswohnung sowie die Berücksichtigung des Liquidierungsbetrages für das Notariatsbüro des Erblassers bei den Passiven. (…) 3.1 Gemäss § 220 Abs. 1 und § 227 i.V.m. § 220 Abs. 1 StG bemisst sich der steuerbare Wert einer Erbschaft nach dem Verkehrswert: Die Vorinstanz ist davon ausgegangen, dass die vom neuen Eigentümer der Eigentumswohnung bezahlten Fr. 215'000.-- diesem Wert entsprechen würden.