Und selbst wenn das so wäre, sei unklar, ob die Inhaber des Mehrfamilienhauses überhaupt kostenpflichtig wären. 3. Daraufhin liess die Steuerpflichtige (nachfolgend Rekurrentin genannt) am 2. März 2009 darum ersuchen, die Veranlagung anzupassen. (…) Mit Vernehmlassung vom 5. Mai 2009 beantragte das Steueramt (Vorinstanz) die kostenfällige Abweisung des Rekurses. (…) In seiner Eingabe vom 8. Juni 2009 legte der Vertreter der Rekurrentin dar, dass sie nicht Inhaberin des bernischen Notariatspatentes sei und aus gesetzlichen Gründen das Notariats-Büro ihres Bruders habe liquidieren müssen. (…) Erwägungen 2. Der Nachlasstaxe unterliegt der reine Rücklass (§ 217 StG).