2. Dagegen liess die Steuerpflichtige Einsprache erheben mit dem Begehren, der Abgabewert der Stockwerkeinheit sei um Fr. 15'000.-- zu reduzieren. Der Käufer der Liegenschaft habe die Steuerpflichtige unter Androhung eines Prozesses aufgefordert, Fr. 15'000.-- zurückzuerstatten, da das Kaufobjekt im Verdachtsflächenkataster der Altlasten eingetragen sei. Zur Vermeidung eines aufwändigen Prozesses und der Rückabwicklung des Kaufvertrages habe sich die Steuerpflichtige gezwungen gesehen, den geforderten Betrag zurückzuerstatten. Entsprechend habe sich ihre Erbschaft um diese 15'000.-- verringert, was zu einer Reduktion der Erbschaftssteuer im Kanton Solothurn führen müsse.