Am 3. Dezember 2006 verstarb E. S. sel. Zuvor hatte er testamentarisch seine Schwester I. H. als Alleinerbin eingesetzt. Gegenstand der Erbschaft war unter anderem eine Zweizimmerwohnung in W./SO inkl. eines Einstellhallenplatzes sowie 1/6 Miteigentumsanteil an einem weiteren gemeinschaftlichen Einstellhallenplatz im Gesamtwert von Fr. 215'000.--. Mit Verfügung vom 24. November 2008 stellten die Zentralen Dienste der Amtschreibereien I. H. eine Nachlasstaxe von Fr. 1'290.-- sowie Erbschaftssteuern von Fr.17'223.60 in Rechnung. 2. Dagegen liess die Steuerpflichtige Einsprache erheben mit dem Begehren, der Abgabewert der Stockwerkeinheit sei um Fr. 15'000.-- zu reduzieren.