KSGE 2009 Nr. 13 1. Eine Steuerpflichtige hat eine Eigentumswohnung im Kanton Solothurn geerbt und verkauft diese weiter. Weil dem Käufer erst später bekannt wird, dass ein Teil der Liegenschaft im Altlastenverdachtskataster eingetragen ist, zahlt die Steuerpflichtige ihm - zwecks Vermeidung eines Prozesses - einen Teil des Kaufpreises zurück. Besteht allerdings nur eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Käufer bei einer allfälligen Sanierung überhaupt Kosten übernehmen müsste, kann der zurückgezahlte Teilbetrag keinen Einfluss auf den Verkehrswert der geerbten Liegenschaft haben.