dafür sei ein Kostenvorschuss von Fr. 1‘500.-- zu leisten. In einem weiteren Schreiben (18. November 2008) schlug das Kantonale Steueramt - unter Wahrung des rechtlichen Gehörs - Frau B. Y. als Gutachterin vor. Die Steuerpflichtige liess sich daraufhin am 25. November 2008 verlauten. Unter Umständen könne man sich einem Verkehrswertgutachten anschliessen. Man habe aber fachliche Vorbehalte gegen Frau Y. Es werde deshalb als Gegenvorschlag Herr C. Z. als Gutachter vorgeschlagen. Über die Gutachterfrage kam in der Folge keine Einigung zustande.