Die Vereinbarung II enthält Abgeltungs-Regelungen für den Fall, dass seitens der Steuerbehörden eine Schenkungssteuer festgesetzt werde. Am 15. Oktober 2008 hob das Kantonale Steueramt die Sistierung des Einspracheverfahrens auf. 2.5 Am 17. Oktober 2008 teilte das Kantonale Steueramt der Steuerpflichtigen mit, man gehe nach wie vor von einem Verkehrswert der Liegenschaft von Fr. 325‘000.-- aus und damit von einer Schenkung von Fr. 101‘024.--. Die Steuerpflichtige wurde aufgefordert, bis 14. November 2008 darzutun, ob sie damit einverstanden sei. Im Bestreitungsfalle werde ein neutrales Verkehrswertgutachten eingeholt; dafür sei ein Kostenvorschuss von Fr. 1‘500.-- zu leisten.