Würde nun auch noch der aufgestaute Unterhalt berücksichtigt, so würde der schlechte Zustand der Liegenschaft gleich mehrfach berücksichtigt. Sollte dieser Berechnung widersprochen werden, so müsse ein neutrales Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben werden. 2.3 Die Steuerpflichtige liess sich dazu am 20. Juni 2008 vernehmen. Keine Bank sei bereit, die Hypothek von Fr. 170‘000.-- zu erhöhen. Der Kapitalisierungszinssatz von 7.5% sei ausserdem keinesfalls hoch, sondern entspreche den heutigen Bruttozinssätzen. Hierin seien die Kosten für aufgestaute Arbeiten aber nicht enthalten. Im Übrigen sei es Sache der Steuerbehörden, den rechtserheblichen Sachverhalt zu ermitteln.