Die Steuerpflichtige habe aus diesen Gründen im jetzigen Verfahren eine Schätzerin (die D. AG) mit der Beurteilung der Sachlage beauftragt. Die D. AG komme im Gutachten vom 7. April 2008 zum Schluss, der Verkehrswert der Liegenschaft betrage Fr. 240‘000.--. Der Zustand des 1928 erbauten Gebäudes sei schlecht. Der heutige Energiestandard werde nicht erreicht. Sämtliche Hausinstallationen (Heizung, Sanitär usw.) müssten erneuert werden. 2.2 Das Kantonale Steueramt nahm mit Schreiben vom 27. Mai 2008 gegenüber dem Rechtsvertreter zum Verkehrswert der Liegenschaft Stellung. Man sei von einem Verkehrswert von Fr. 325‘000.-- ausgegangen.