Er habe seine Beiständin beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft zu überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Schritte einzuleiten. Es habe sich gezeigt, dass zwischen dem beurkundeten Kaufpreis von Fr. 203‘976.-- und dem von der Amtschreiberei ermittelten Verkehrswert von Fr. 501‘000.-- ein eklatantes Missverhältnis bestehe. Am 1. April 2008 liess das Kantonale Steueramt dem Rechtsvertreter eine von der Steuerpflichtigen unterschriebene Schenkungssteueranzeige zukommen. Im Weiteren wurde für den Bestreitungsfall ein Verkehrswertgutachten in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 11. April 2008 begründet der Rechtsvertreter der Steuerpflichtigen die Einsprache einlässlich.