Diese wolle eine „Kaufpreis-Angleichung“ bzw. einen Rücktritt vom Vertrag. 2.1 Der neu hinzugezogene Rechtsvertreter der Steuerpflichtigen reichte mit Eingabe vom 19. März 2008 zwei Schreiben des Rechtsdienstes der Einwohnergemeinde R./SO nach, datierend vom 24. Januar 2008 resp. 11. März 2009. In letzterem hält die Einwohnergemeinde der Stadt R./SO fest, der Verkäufer der Liegenschaft sei verbeiständet. Er habe seine Beiständin beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft zu überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Schritte einzuleiten.