sie erwarb die Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 26. April 2007 zum Preis von Fr. 203‘976.--. Das Kantonale Steueramt, Abteilung Nebensteuern, nahm am 11. September 2007 auf der Grundlage eines Abgabewertes von Fr. 297‘024.-- eine Schenkungssteuer-Veranlagung vor und ging dabei von einer Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert aus. Die Schenkungssteuer belief sich auf Fr. 84‘877.20. 2. Mit Schreiben vom 18. September 2007 erhob die Steuerpflichtige Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung. Kurzgefasst machte sie geltend, sie habe Probleme mit der Vormundschaftsbehörde. Diese wolle eine „Kaufpreis-Angleichung“ bzw. einen Rücktritt vom Vertrag.