Entsprechend müssen Ausführung und Kontrollen angepasst werden, was auch den Arbeitsaufwand erheblich vergrössert. Vorliegend mussten Anmerkungen bereinigt und Grundbuchblätter geschlossen werden, da die Liegenschaft neu nicht mehr im je hälftigen Miteigentum, sondern im Alleineigentum stehen sollte. Der Aufwand für dieses Vorgehen, wie auch die genau Kontrolle, ob sämtliche Angaben im Sinne der Parteien verstanden und richtig übernommen wurden, ist mit den eingesetzten 3 Stunden nicht zu hoch. 2.3 Als Fazit ist somit zusammen mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass der von der Amtschreiberei aufgeführte Aufwand nicht als unangemessen erscheint und somit auch nicht zu reduzieren ist.