Danach wird das Geschäft im Grundbuch verzeichnet und es muss dann vom Grundbuchverwalter nochmals genau kontrolliert werden, ob die Grundbucheintragung auch richtig vollzogen wurde. Dann werden die Anzeigen an die Katasterschätzung, die Gebäudeversicherung, die Gemeinde und das Steueramt zunächst kontrolliert und dann verschickt. Schliesslich wird die Publikation des Geschäfts im Amtsblatt in die Wege geleitet. Die Vorinstanz hat in ihrer Verfügung vom 15. April 2008 diese verschiedenen Aufwände geprüft, und ist dabei zum Schluss gekommen, dass die Arbeiten um 2 Stunden auf insgesamt 3 Stunden zu reduzieren seien, weil ein überhöhter Aufwand in Rechnung gestellt worden sei.