Es müssen mit sämtlichen beteiligten Personen (u.a. auch mit dem Notar) Termine gesucht, Sitzungszimmer reserviert und dann Einladungen verschickt werden. Der Vertragsentwurf ist zudem zu kopieren und den Parteien zuzustellen, und zwar nachdem er nochmals vertieft geprüft worden ist. Nach der Beurkundung ist eine Tagebuchanmeldung vorzunehmen; in diesem Rahmen ist auch zu überprüfen, ob allenfalls noch weitere Bewilligungen einzuholen sind. Danach wird das Geschäft im Grundbuch verzeichnet und es muss dann vom Grundbuchverwalter nochmals genau kontrolliert werden, ob die Grundbucheintragung auch richtig vollzogen wurde.