Zwischen den Parteien besteht nun hauptsächlich Uneinigkeit darüber, wie hoch der Stundenaufwand war, den die Amtschreiberei aufgewendet hat, um den zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Mutter abgeschlossenen Kaufvertrag abzuwickeln. Dabei unterscheidet der Beschwerdeführer zwei Themengebiete: die seiner Meinung nach pauschal angegebenen Zeitansätze und das Erstellen der Urkunde: bei beiden Positionen sei zu viel Zeitaufwand aufgeschrieben worden. 2.1 In einem ersten Schritt ist auf die gerügte Einsetzung von jeweils 0,5 Stunden in 10 verschiedenen Positionen einzugehen, welche in der Rechnung der Amtschreiberei einen Gesamtaufwand von 5 Stunden ergeben haben.