Das erwähnte Gesuch sei im Übrigen persönlich auf dem Amt abgegeben und von der dort anwesenden Amtsperson in ein Regal auf dem Pult abgelegt worden. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb für diese "Entgegennahme" 0.5 Stunden verrechnet worden seien. Auch dass das Verfassen der Urkunde 3 Stunden gedauert haben solle, sei nicht nachvollziehbar; es bestünden garantiert bereits vorhandene Vorlagen, die nur noch mit den fallspezifischen Angaben ergänzt werden müssten. Er, der Beschwerdeführer, habe den Vertrag auf dem PC abgeschrieben und dafür 26 Minuten gebraucht. Mit Vernehmlassung vom 30. Mai 2008 beantragte das Finanzdepartement (Vorinstanz) die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.